Unterstützung bei Gerichtsverfahren

Vor Gericht eine Aussage machen zu müssen ist für die meisten Menschen eine ungewöhnliche Situation, oft mit Unsicherheiten und Ängsten verbunden. Insbesondere nach sexualisierter Gewalt ist eine bevorstehende Aussage bei Gericht mit Angst, Scham und der Belastung, über das Erlebte sprechen zu müssen, behaftet. Eine psychosoziale Prozessbegleitung kann hierbei als eine besondere Form der Unterstützung hilfreich sein, Ängste mindern und Stabilität und Sicherheit geben, nicht alleine zu sein.

Was ist psychosoziale Prozessbegleitung?

Die Psychosoziale Prozessbegleitung ist die Betreuung und Unterstützung der Betroffenen während des gesamten Strafverfahrens. Bereits im Vorfeld einer Strafanzeige und im folgenden Ermittlungsverfahren, also wenn es noch gar keine Gerichtsverhandlung gibt, kann die Psychosoziale Prozessbegleitung unterstützend da sein.

Eine psychosoziale Prozessbegleitung kann zu jedem Zeitpunkt hinzugezogen werden: wenn man eine Anzeige auf Grund erlebter (sexualisierter) Gewalt plant oder bereits gemacht hat oder eine Aussage bei einer Gerichtsverhandlung machen muss. Sie gibt Informationen über den Ablauf eines Strafverfahrens und der Gerichtsverhandlung. Bei dieser Begleitung geht es darum, die individuelle Belastung der betroffenen Person zu mindern. Die Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine Ergänzung zu einer möglichen anwaltlichen Betreuung und ersetzt nicht eine Rechtsberatung durch eine Anwältin/einen Anwalt.

Für wen ist die Psychosoziale Prozessbegleitung?

Jede „besonders schutzbedürftige Betroffene“ kann Psychosoziale Prozessbegleitung beantragen. Eine sogenannte Beiordnung der Psychosozialen Prozessbegleitung muss beim jeweils zuständigen Gericht beantragt werden. Diesen Antrag kann die Anwältin/der Anwalt, die Betroffene selbst oder auch eine Beraterin des Frauennotrufs stellen.

Die Schutzbedürftigkeit ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach der Straftat sowie die Anerkennung einer besonderen Schutzbedürftigkeit. Die besondere Schutzbedürftigkeit liegt grundsätzlich bei Minderjährigen und Personen, die Ihre Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen kann, vor. Bei erwachsenen Betroffenen muss das Gericht diese besondere Schutzbedürftigkeit feststellen.

Was macht die Psychosoziale Prozessbegleitung?

Die Psychosoziale Prozessbegleitung klärt darüber auf,

  • wie der Ablauf eines Strafverfahrens ist.
  • was bei der Aussage bei der Polizei passiert.
  • wie ein Gerichtsverfahren abläuft.
  • wer die beteiligten Personen an einem Gerichtsverfahren sind.
  • wie ein Gericht und ein Gerichtssaal von innen aussehen.
  • wie der Ablauf der Zeuginnenvernehmung ist.
  • wie eine anwaltliche Unterstützung aussehen kann (Nebenklage).

Der Umfang hängt ganz von den Fragen und Bedürfnissen der Betroffenen ab. Neben möglicher Begleitung zur Anzeige bei der Polizei können Gesprächstermine in Anspruch genommen werden, wo Befürchtungen in Bezug auf die Aussage besprochen werden können sowie gemeinsam Umgangsstrategien für mögliche Stresssituationen vor oder während der Hauptverhandlung überlegt werden. Auch ein Besuch des Gerichts vorab ist möglich. Nach der Verhandlung und der Urteilsverkündung kann eine Nachbesprechung stattfinden, um nochmal über das Erlebte sowie das Urteil und die Urteilsbegründung zu sprechen.

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