Was ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?

Sexuelle Belästigung beginnt nicht erst bei körperlichen Übergriffen, sondern äußert sich bereits durch verbale und non-verbale Grenzüberschreitungen. Diese sind häufig scheinbar beiläufiger Natur: Blicke und Gesten, anzügliche Bemerkungen, sexistische Witze und vieles mehr. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sind aber gezielt und bewusst ausgeübte Handlungen, die sich häufig wiederholen. Auch eine Kultur körperlicher Distanzlosigkeit oder anzüglicher Sprache unter den Kolleg*innen am Arbeitsplatz können Ausdruck sexuelle Belästigung sein.

Sie sind sich unsicher, ob Sie von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen sind?

Ihr Gefühl entscheidet! Wenn Sie das Gefühl haben, ihre Grenze wurde verletzt, dann war das Verhalten Ihnen gegenüber nicht in Ordnung. Egal ob es sich dabei um zweideutige Andeutungen oder um explizit sexuelle Handlungen handelt- alles was gegen Ihren Willen und ohne Ihr Einverständnis passiert, ist sexuell übergriffiges Verhalten.

Wichtig: Sie sind niemals Schuld am grenzverletzenden Verhalten anderer!

Konkrete Vorfälle könnten sein:

  • Ihnen wird im Gegenzug zu sexuellen Handlungen ein beruflicher Aufstieg versprochen.
  • Ihr Vorgesetzter fragt Sie nach Intimitäten aus Ihrem Privatleben und Ihrer Familienplanung.
  • Sie werden von einem Kollegen aufgefordert sich auf seinen Schoß zu setzen.
  • Ein Kollege schickt Ihnen E-Mails mit sexuellem Inhalt.
  • Ihr Chef macht eine beiläufige Bemerkung über Ihren Po.
  • Nachdem Sie sich bei Ihren Kolleg_innen geoutet haben, werden Kommentare darüber gemacht, welche sexuellen Vorlieben Sie womöglich haben.

Wer ist von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen?

Mindestens jede vierte Frau erlebt im Laufe ihres Arbeitslebens sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Besonders junge Frauen in der Ausbildung, in niedrigeren beruflichen Positionen, in ungesicherten Arbeitsverhältnissen, mit kurzer Betriebszugehörigkeit oder mit wenig sozialen Beziehungen innerhalb des Betriebs sind besonders häufig betroffen. Das gilt insbesondere auch für trans Personen, queere, bisexuelle, lesbische oder schwule Menschen, Personen mit Behinderung und People of Colour.

Was kann man tun?

Sprechen Sie über das, was Ihnen passiert ist. Holen Sie sich Unterstützung. Wenn Ihnen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz widerfahren ist oder Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie sich beraten. Wir können Sie dabei unterstützen, das Erlebte einzuordnen und Handlungsmöglichkeiten besprechen.

Weiterführende Links

Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gibt es ein festgeschriebenes Recht auf einen gewaltfreien Arbeitsplatz.

 

Eine Handreichung zum Thema Sexuelle Belästigung finden Sie auf der Seite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

 

In einer Broschüre des bff (Bundesverband Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen) finden Sie weitere Informationen und Handlungsmöglichkeiten.